Ad-hoc-Meldung - Definition - Begriffserklärung
Seit einigen Jahren sind Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, den Aktionär und die gesamte Öffentlichkeit schnellst möglich über neue Ereignisse zu informieren, die das Unternehmen betreffen. Dabei muss allerdings nicht über alle Vorkommnisse berichtet werden, sondern nur über diejenigen, die einen Einfluss auf den Aktienkurse der an der Börse handelbaren Aktien haben können. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob aufgrund der Nachrichten der Aktienkurs sinken oder steigen könnte. Diese Meldungen, die das Unternehmen nach Paragraph 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes veröffentlichen muss, werden auch als Ad-hoc-Meldung bezeichnet. Wird eine solche Meldung veröffentlicht, wird der Kurs der Aktie hin und wieder auch kurzzeitig vom Handel ausgesetzt, je nachdem, wie "schwerwiegend" die Meldung ist.
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