Ad-hoc-Meldung - Definition - Begriffserklärung
Seit
einigen Jahren sind Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, den Aktionär und
die gesamte Öffentlichkeit schnellst möglich über neue Ereignisse zu
informieren, die das Unternehmen betreffen. Dabei muss allerdings nicht über
alle Vorkommnisse berichtet werden, sondern nur über diejenigen, die einen
Einfluss auf den Aktienkurse der an der Börse handelbaren Aktien haben
können. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob aufgrund der Nachrichten der
Aktienkurs sinken oder steigen könnte. Diese Meldungen, die das Unternehmen
nach Paragraph 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes veröffentlichen muss,
werden auch als Ad-hoc-Meldung bezeichnet. Wird eine solche Meldung
veröffentlicht, wird der Kurs der Aktie hin und wieder auch kurzzeitig vom
Handel ausgesetzt, je nachdem, wie "schwerwiegend" die Meldung ist.
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