Aktiengewinne versteuern
Im Hinblick auf die Versteuerung von Aktiengewinnen hat sich seit Einführung der neuen Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 etwas geändert. Während die Gewinne in Form von Dividenden schon immer als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuert werden mussten, waren Kursgewinne unter Umständen bis Ende 2008 steuerfrei. Dieses war dann der Fall, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als eine Jahr lag, man sprach dann auch von der Spekulationsfrist. Über diese Haltedauer hinaus waren alle Spekulationsgewinne steuerfrei. Seit der Abgeltungssteuer müssen nun jedoch alle Kursgewinne versteuert werden, also auch Aktiengewinne, und zwar ganz unabhängig davon, wie lange die Haltedauer gewesen ist. Allerdings fallen diese Kursgewinne in den Bereich des Freistellungsauftrages, durch den bis zu einer Grenze von 801 Euro alle Einnahmen in Form von Zinsen, Dividenden oder eben Kursgewinnen steuerfrei bleiben können. Zudem ist es nach wie vor bei Aktiengewinnen in Form von Kursgewinnen möglich, diese gegen Verluste aus dem gleichen Bereich zu rechnen, also gegen Kursverluste. Versteuert werden die Aktiengewinne übrigens zum einheitlichen Steuersatz der Abgeltungssteuer, nämlich mit 25 Prozent. Liegt der persönliche Steuersatz des Anlegers allerdings unter 25 Prozent, dann ist es auf einen Antrag hin auch möglich, dass die Aktiengewinne zu diesem niedrigeren Steuersatz besteuert werden, weil durch die Einführung der Steuer keine Nachteile für „Geringverdiener“ entstehen sollen.