Aktienkauf - online Ablauf und Gebühren
Brokerauswahl: Bevor man
erstmalig Aktien kaufen kann, muss man
zunächst natürlich ein Wertpapierdepot
besitzen, dass man entweder bei einer
Filialbank oder auch über einen Onlinebroker
eröffnen kann. Nachdem das Depot eröffnet
ist und man eine Depotnummer erhalten hat,
kann man im Grunde auch schon durch das
Erteilen einer Kauforder mit dem
Aktienhandel beginnen. Besonders Anfänger
fragen sich zunächst einmal sicherlich, wie
der Aktienkauf konkret funktioniert.
Hinsichtlich der der erteilten Order gibt es
heute zwei Möglichkeiten. Entweder, die vom
Anleger erteilte Order, sei es per Telefon,
Fax, E-Mail, Internet oder persönlich in der
Geschäftsstelle, wird zunächst über den
"Umweg" der Bank bzw. des Brokers an die
Börse weitergeleitet, oder aber der Kunde
ist online an ein Real-Time System
angeschlossen, sodass die Order auf direktem
Wege an die Handelssysteme der Börsenmakler
weitergeleitet wird. Für den Anleger selber
besteht der Unterschied eigentlich nur
darin, dass eine direkte Anbindung in der
Regel bedeutet, dass der Auftrag schneller
ausgeführt werden kann. Im Handelssystem
angekommen versucht der Händler dann
entweder auf dem Börsenparkett oder über die
Computersysteme einen "Partner" zu finden,
der die Aktien verkaufen möchte. Die beiden
Aufträge, also Kauforder des Anlegers und
Verkaufsorder eines anderen Kunden, müssen
natürlich in bestimmten Merkmalen zusammen
passen (Stückzahl, evtl. Limits), damit die
Order auch ausgeführt werden kann. Ist
dieses geschehen, erhält der Anleger seine
Abrechnung über die Transaktion, die
gekauften Aktien werden in das Depot
eingebucht und der Kauf ist abgeschlossen.
Auf diese Art und Weise funktioniert also,
in kurzen Schritten erläutert, der
Aktienkauf.
Aktiensuche: Da man nun
weiß, wie ein Aktienkauf von der
Weiterleitung und Ausführung her
funktioniert, stellt sich ferner noch die
Frage, welche Daten eigentlich im
Kaufauftrag, und natürlich auch bei einem
Verkaufsauftrag, genannt werden müssen,
damit die Order überhaupt ausgeführt werden
kann. Man kann hier zwischen den festen
Pflichtangaben unterscheiden und zudem kann
man noch einige variable Angaben auf dem
Kauf- bzw. Verkaufsauftrag machen. Zu den
Pflichtangaben gehört auf jeden Fall die
eigene Depotnummer, die zum Beispiel bei
Aufträgen über einen Onlinebroker ohnehin
automatisch mit in den Auftrag integriert
wird, weil der Auftrag ja von dem jeweiligen
Depot ausgehend gestellt wird. Gleiches gilt
auch für den Namen des Kunden. Desweiteren
muss man selbstverständlich im Auftrag
angeben, welche Aktie man kaufen möchte. Bei
manuellen Aufträgen wird zum einen der Name
der Aktie angegeben, zum Beispiel Deutsche
Telekom AG, zudem muss zur eindeutigen
Identifikation der Aktien und um
Verwechslungen mit ähnlich lautenden Aktien
auszuschließen, zusätzlich auch die
Wertpapierkennnummer (WKN) oder die
International Securities Identifications
Number (kurz ISIN) angegeben werden. Jedem
Wertpapier ist solche eine ISIN zugeordnet.
Ebenfalls zu den Pflichtangaben gehört
natürlich, welche Stückzahl man von den
jeweiligen Aktien erwerben möchte. Im
Folgenden hat man noch die Möglichkeit,
bezüglich des gewünschten Preises der Aktien
und bezüglich des Börsenplatzes, wo die
Aktien gekauft werden sollen, nähere Angaben
in der Kauforder zu machen.
Limitierungen: Ist in der
Order kein bestimmter Kurs als Limit
angegeben, dann wird der Auftrag "billigst"
ausgeführt. Das bedeutet, der Händler
versucht zwar natürlich im Interesse des
Käufers einen so günstigen Kurs wie möglich
zu erhalten, falls der Kurs der Aktie aber
gerade sehr stark ansteigt, bekommt der
Kunde die Aktien auch zu einem relativ
teuren Preis, wenn ein passender Verkäufer
am Markt vorhanden ist. Möchte man hingegen
vermeiden, dass man für die Aktie einen
höheren Preis zahlen muss, als man sich
vorgestellt hat, dann hat man die
Möglichkeit, im Rahmen des Aktienkaufs im
Auftrag ein Limit vorzugeben. Liegt der
derzeitige Börsenkurs der zu kaufenden Aktie
zum Beispiel bei 45 Euro, man möchte die
Aktie aber maximal zu einem Kurs von 48 Euro
haben, gibt man in der Order ein Kauflimit
von 48 Euro vor. Dieses Limit hat dann zur
Folge, dass der Auftrag nur dann ausgeführt
wird, wenn der Aktienkurs nicht über 48 Euro
steigt. Bei einem Kurs von 48,01 Euro würde
der Kaufauftrag also so, lange nicht
ausgeführt, bis sich ein Verkäufer findet,
der bereit ist, die Aktien für 48 Euro oder
weniger zu verkaufen. Gibt man ein Limit
vor, kann man zudem wählen, bis wann dieses
gültig sein soll. In der Regel kann man hier
jeden beliebigen Handelstag innerhalb eines
Monats angeben, manche Anbieter lasen auch
Limits zu, die über einen Monat hinaus
gültig sind. Eine besondere Art von Limit
ist die Stop-Loss Order. Diese kann
allerdings erst nach dem Kauf erteilt
werden, wenn man die Aktien also bereits
besitzt. Die Stop-Loss Order fällt in den
Bereich der Verkaufs-Limits. Beim Verkauf
kann man zunächst einmal natürlich, genau
wie beim Aktienkauf, vorgeben, dass man
einen bestimmten Preis erzielen möchte. Beim
Limit in der Verkaufsorder gibt man also
vor, dass man die Aktie XY nur zu einem Kurs
von mindestens XY Euro verkaufen möchte. Mit
der Stop-Loss Order sagt man hingegen, dass
die Aktien nicht verkauft werden sollen,
wenn ein bestimmter Kurs erreicht oder sogar
überschritten wird, sondern man sichert sich
dadurch gegen größere Verluste ab. Man gibt
in der Stop-Loss Order vor, dass ein Verkauf
der Aktien automatisch dann stattfindet,
wenn ein bestimmter Kurs "nach unten"
erreicht bzw. unterschritten wird.
Handelsplätze: Neben der
möglichen Vorgabe eines Limits kann man im
Rahmen der Order auch noch wählen, an
welchem Handelsplatz bzw. Börsenplatz die
Aktien gekauft oder verkauft werden sollen.
Man kann bei den Handelsplätzen im Grunde
zwischen drei Varianten unterscheiden,
nämlich zunächst zwischen den jeweiligen
Präsenzbörsen (Parkettbörsen) in Frankfurt,
Berlin, Hamburg, Bremen, Stuttgart,
Düsseldorf, Hannover und München.
Voraussetzung ist natürlich, dass die
jeweilige Aktie auch an der entsprechenden
Börse gehandelt wird, denn es ist keineswegs
so, dass eine Aktie an allen Börsen in
Deutschland gehandelt wird. Die zweite
Variante ist der Handelsplatz Xetra, also
der reine Computerhandel der Deutschen
Börse. Der Vorteil des Xetra-Handels für den
Kunden ist, dass die Gebühren etwas geringer
sind und das oftmals auch ein größeres
Volumen gehandelt wird und es weniger zu
"engen" Kursen kommen kann. Die dritte
Variante ist das so genannte Live-Trading,
bei dem der Auftrag des Kunden ohne Umwege
über die Bank direkt weitergeleitet wird.
Das Live-Trading ist vielfach der so
genannte außerbörsliche Handel (OTC = Over
the counter trade), der unter den Banken
stattfindet und eben außerhalb der Börse.