Aktienkauf - online Ablauf und Gebühren

Börse

Brokerauswahl: Bevor man erstmalig Aktien kaufen kann, muss man zunächst natürlich ein Wertpapierdepot besitzen, dass man entweder bei einer Filialbank oder auch über einen Onlinebroker eröffnen kann. Nachdem das Depot eröffnet ist und man eine Depotnummer erhalten hat, kann man im Grunde auch schon durch das Erteilen einer Kauforder mit dem Aktienhandel beginnen. Besonders Anfänger fragen sich zunächst einmal sicherlich, wie der Aktienkauf konkret funktioniert. Hinsichtlich der der erteilten Order gibt es heute zwei Möglichkeiten. Entweder, die vom Anleger erteilte Order, sei es per Telefon, Fax, E-Mail, Internet oder persönlich in der Geschäftsstelle, wird zunächst über den "Umweg" der Bank bzw. des Brokers an die Börse weitergeleitet, oder aber der Kunde ist online an ein Real-Time System angeschlossen, sodass die Order auf direktem Wege an die Handelssysteme der Börsenmakler weitergeleitet wird. Für den Anleger selber besteht der Unterschied eigentlich nur darin, dass eine direkte Anbindung in der Regel bedeutet, dass der Auftrag schneller ausgeführt werden kann. Im Handelssystem angekommen versucht der Händler dann entweder auf dem Börsenparkett oder über die Computersysteme einen "Partner" zu finden, der die Aktien verkaufen möchte. Die beiden Aufträge, also Kauforder des Anlegers und Verkaufsorder eines anderen Kunden, müssen natürlich in bestimmten Merkmalen zusammen passen (Stückzahl, evtl. Limits), damit die Order auch ausgeführt werden kann. Ist dieses geschehen, erhält der Anleger seine Abrechnung über die Transaktion, die gekauften Aktien werden in das Depot eingebucht und der Kauf ist abgeschlossen. Auf diese Art und Weise funktioniert also, in kurzen Schritten erläutert, der Aktienkauf.

Aktiensuche: Da man nun weiß, wie ein Aktienkauf von der Weiterleitung und Ausführung her funktioniert, stellt sich ferner noch die Frage, welche Daten eigentlich im Kaufauftrag, und natürlich auch bei einem Verkaufsauftrag, genannt werden müssen, damit die Order überhaupt ausgeführt werden kann. Man kann hier zwischen den festen Pflichtangaben unterscheiden und zudem kann man noch einige variable Angaben auf dem Kauf- bzw. Verkaufsauftrag machen. Zu den Pflichtangaben gehört auf jeden Fall die eigene Depotnummer, die zum Beispiel bei Aufträgen über einen Onlinebroker ohnehin automatisch mit in den Auftrag integriert wird, weil der Auftrag ja von dem jeweiligen Depot ausgehend gestellt wird. Gleiches gilt auch für den Namen des Kunden. Desweiteren muss man selbstverständlich im Auftrag angeben, welche Aktie man kaufen möchte. Bei manuellen Aufträgen wird zum einen der Name der Aktie angegeben, zum Beispiel Deutsche Telekom AG, zudem muss zur eindeutigen Identifikation der Aktien und um Verwechslungen mit ähnlich lautenden Aktien auszuschließen, zusätzlich auch die Wertpapierkennnummer (WKN) oder die International Securities Identifications Number (kurz ISIN) angegeben werden. Jedem Wertpapier ist solche eine ISIN zugeordnet. Ebenfalls zu den Pflichtangaben gehört natürlich, welche Stückzahl man von den jeweiligen Aktien erwerben möchte. Im Folgenden hat man noch die Möglichkeit, bezüglich des gewünschten Preises der Aktien und bezüglich des Börsenplatzes, wo die Aktien gekauft werden sollen, nähere Angaben in der Kauforder zu machen.

Limitierungen: Ist in der Order kein bestimmter Kurs als Limit angegeben, dann wird der Auftrag "billigst" ausgeführt. Das bedeutet, der Händler versucht zwar natürlich im Interesse des Käufers einen so günstigen Kurs wie möglich zu erhalten, falls der Kurs der Aktie aber gerade sehr stark ansteigt, bekommt der Kunde die Aktien auch zu einem relativ teuren Preis, wenn ein passender Verkäufer am Markt vorhanden ist. Möchte man hingegen vermeiden, dass man für die Aktie einen höheren Preis zahlen muss, als man sich vorgestellt hat, dann hat man die Möglichkeit, im Rahmen des Aktienkaufs im Auftrag ein Limit vorzugeben. Liegt der derzeitige Börsenkurs der zu kaufenden Aktie zum Beispiel bei 45 Euro, man möchte die Aktie aber maximal zu einem Kurs von 48 Euro haben, gibt man in der Order ein Kauflimit von 48 Euro vor. Dieses Limit hat dann zur Folge, dass der Auftrag nur dann ausgeführt wird, wenn der Aktienkurs nicht über 48 Euro steigt. Bei einem Kurs von 48,01 Euro würde der Kaufauftrag also so, lange nicht ausgeführt, bis sich ein Verkäufer findet, der bereit ist, die Aktien für 48 Euro oder weniger zu verkaufen. Gibt man ein Limit vor, kann man zudem wählen, bis wann dieses gültig sein soll. In der Regel kann man hier jeden beliebigen Handelstag innerhalb eines Monats angeben, manche Anbieter lasen auch Limits zu, die über einen Monat hinaus gültig sind. Eine besondere Art von Limit ist die Stop-Loss Order. Diese kann allerdings erst nach dem Kauf erteilt werden, wenn man die Aktien also bereits besitzt. Die Stop-Loss Order fällt in den Bereich der Verkaufs-Limits. Beim Verkauf kann man zunächst einmal natürlich, genau wie beim Aktienkauf, vorgeben, dass man einen bestimmten Preis erzielen möchte. Beim Limit in der Verkaufsorder gibt man also vor, dass man die Aktie XY nur zu einem Kurs von mindestens XY Euro verkaufen möchte. Mit der Stop-Loss Order sagt man hingegen, dass die Aktien nicht verkauft werden sollen, wenn ein bestimmter Kurs erreicht oder sogar überschritten wird, sondern man sichert sich dadurch gegen größere Verluste ab. Man gibt in der Stop-Loss Order vor, dass ein Verkauf der Aktien automatisch dann stattfindet, wenn ein bestimmter Kurs "nach unten" erreicht bzw. unterschritten wird.

Handelsplätze: Neben der möglichen Vorgabe eines Limits kann man im Rahmen der Order auch noch wählen, an welchem Handelsplatz bzw. Börsenplatz die Aktien gekauft oder verkauft werden sollen. Man kann bei den Handelsplätzen im Grunde zwischen drei Varianten unterscheiden, nämlich zunächst zwischen den jeweiligen Präsenzbörsen (Parkettbörsen) in Frankfurt, Berlin, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover und München. Voraussetzung ist natürlich, dass die jeweilige Aktie auch an der entsprechenden Börse gehandelt wird, denn es ist keineswegs so, dass eine Aktie an allen Börsen in Deutschland gehandelt wird. Die zweite Variante ist der Handelsplatz Xetra, also der reine Computerhandel der Deutschen Börse. Der Vorteil des Xetra-Handels für den Kunden ist, dass die Gebühren etwas geringer sind und das oftmals auch ein größeres Volumen gehandelt wird und es weniger zu "engen" Kursen kommen kann. Die dritte Variante ist das so genannte Live-Trading, bei dem der Auftrag des Kunden ohne Umwege über die Bank direkt weitergeleitet wird. Das Live-Trading ist vielfach der so genannte außerbörsliche Handel (OTC = Over the counter trade), der unter den Banken stattfindet und eben außerhalb der Börse.


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