Aktienverluste steuerlich absetzen
Wie funktioniert die steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten also in der Praxis? Angenommen, Herr Mustermax hat im Jahre 2009 aus Spekulationsgeschäften einen Kursverlust von 1.500 Euro erzielt. Zudem hat er auf der anderen Seite aber auch mit einem Geschäft einen Gewinn von 800 Euro erzielen können, der ebenfalls aus einem Spekulationsgeschäft stammt. Diese beiden Werte kann Herr Mustermax im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für 2009 schon einmal gegen rechnen, es bleibt also ein Verlust von 700 Euro übrig. Diese 700 Euro kann Herr Mustermax nun im Rahmen eines Verlustvortrags in das nächste Jahr übertragen lassen. Erzielt er nun im Jahre 2010 mindestens 700 Euro Gewinn aus Spekulationsgeschäften, kann der Verlust damit verrechnet werden. Erzielt er weniger Gewinn, zum Beispiel 300 Euro, dann würde nach dem gleichen Prinzip vorgegangen werden wie für das Jahr 2009, nämlich dass die 300 Euro Gewinn mit den „Restverlusten“ aus 2009 von 700 Euro verrechnet werden können. Die übrig bleibenden 400 Euro Verluste können weiter ins nächste Jahr vorgetragen werden. Sollten bis 2013 keine weiteren zu verrechnende Gewinne anfallen, dann wäre der Restverlust steuerlich nicht mehr zu berücksichtigen, denn ab 2014 ist ein Verlustvortrag nur noch für Spekulationsgeschäfte mit Immobilien möglich.