Bezugsrecht - Definition - Begriffserklärung
Durch
ein Bezugsrecht erhält ein Aktionär das Recht, neue Aktien zu beziehen,
falls diese in Form einer Kapitalerhöhung von der Aktiengesellschaft
ausgegeben werden. Dabei geht es in erster Linie darum, dass das bisherige
Verhältnis der im Besitz des Aktionärs befindlichen Anzahl von Aktien am
Grundkapital im Vergleich zu vor der Kapitalerhöhung nicht reduziert wird.
Daher wird im Bezugsrecht auch ein bestimmtes Verhältnis festgelegt, zum
Beispiel 1:5, in Form dessen man die neuen Aktien bekommen kann. Das
Verhältnis 1:5 bedeutet zum Beispiel, dass man für fünf alte Aktien eine
neue Aktie bekommt. Man wird als Aktionär allerdings nicht gezwungen, das
Bezugsrecht auszuüben und die neuen Aktien zu erwerben, sondern man kann die
Bezugsrechte auch über die Börse verkaufen. Dieses stellt in der Regel einen
Ausgleich für den kommenden Kursabschlag der Aktien dar, den es nach
Beendigung des Bezugsrechtshandels geben wird.
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