Bezugsrecht - Definition - Begriffserklärung
Durch ein Bezugsrecht erhält ein Aktionär das Recht, neue Aktien zu beziehen, falls diese in Form einer Kapitalerhöhung von der Aktiengesellschaft ausgegeben werden. Dabei geht es in erster Linie darum, dass das bisherige Verhältnis der im Besitz des Aktionärs befindlichen Anzahl von Aktien am Grundkapital im Vergleich zu vor der Kapitalerhöhung nicht reduziert wird. Daher wird im Bezugsrecht auch ein bestimmtes Verhältnis festgelegt, zum Beispiel 1:5, in Form dessen man die neuen Aktien bekommen kann. Das Verhältnis 1:5 bedeutet zum Beispiel, dass man für fünf alte Aktien eine neue Aktie bekommt. Man wird als Aktionär allerdings nicht gezwungen, das Bezugsrecht auszuüben und die neuen Aktien zu erwerben, sondern man kann die Bezugsrechte auch über die Börse verkaufen. Dieses stellt in der Regel einen Ausgleich für den kommenden Kursabschlag der Aktien dar, den es nach Beendigung des Bezugsrechtshandels geben wird.
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