Börsenplatzgebühren

Börse

Neben den Gebühren, welche der Broker oder die Bank für sich selber als "Lohn" für ihren Service berechnen, muss der Anleger und Wertpapier-Käufer bzw. Verkäufer auch Gebühren zahlen, die von der Börse vereinnahmt werden, die Börsengebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich zum einen nach Art des gehandelten Wertpapiers, nach dem Ordervolumen und auch nach dem Börsenplatz, man spricht daher auch von den Börsenplatzgebühren. So zahlt man zum Beispiel beim Handel am Xetra-Markt andere Börsenplatzgebühren, als wenn man Wertpapiere im Parkett-Handel erwirbt oder verkauft. Die Börsenplatzgebühren für den Handel an ausländischen Börsen sind dann natürlich in der Regel deutlich teurer als beim Inlandshandel. Die Börsengebühren selber sind für viele Anleger sehr undurchsichtig und setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Als Beispiel daher im folgenden eine Aufschlüsselung der Börsengebühren im Falle eines Aktientrades (DAX-Wert) im Bereich des Xetra-Handels an der Deutschen Börse. Die Börsengebühren werden hier in fünf Komponenten eingeteilt, nämlich die Tradinggebühr (Courtage), die Regulierungsgebühr des Clearers, das CCP Settlement Entgelt, die Kommunikationsgebühr und das Schlussnotendatenträgerentgelt.

Die Tradinggebühr beträgt beim Handel am Xetra-Markt 0,00657 Prozent des Ordervolumens, mindestens aber 0,82 Euro und höchstens 24,63 Euro. Die Regulierungsgebühr des Clearers beträgt 0,49 Euro plus 0,0010 Prozent vom Ordervolumen, allerdings maximal 4,29 Euro. Bei der Kommunikationsgebühr wird ein Festpreis von 0,09 Euro berechnet, ebenso beim CCP Settlement Entgelt in Höhe von 0,275 Euro und bei Schlussnotendatenträgerentgelt mit 0,07 Euro. Was bedeuten diese Börsengebühren nun für einen Kunden, der zu Beispiel Aktien mit einem Ordervolumen von 3.000 Euro handeln möchte? Rechnet man für dieses Volumen die Gesamtgebühren der Börse aus, kommt man auf einen Betrag von 1,775 Euro. Die Gebühren beim Parketthandel sind in weiten Teilen ähnlich, allerdings zahlt man mit 0,04 Prozent vom Ordervolumen eine deutlich höhere Courtage und auch die Tradinggebühr ist mit 0,045 Prozent deutlich höher als beim Xetra-Handel. Für den Kunden bedeutet dass, dass er bereits bei den Börsengebühren bzw. Börsenplatzgebühren Kosten einsparen kann, indem er sich für den Xetra-Handel statt dem Parketthandel entscheidet, wenn die Wahlmöglichkeit gegeben ist.


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