Börsenplatzgebühren
Neben den Gebühren, welche der Broker oder
die Bank für sich selber als "Lohn" für
ihren Service berechnen, muss der Anleger
und Wertpapier-Käufer bzw. Verkäufer auch
Gebühren zahlen, die von der Börse
vereinnahmt werden, die Börsengebühren. Die
Höhe der Gebühren richtet sich zum einen
nach Art des gehandelten Wertpapiers, nach
dem Ordervolumen und auch nach dem
Börsenplatz, man spricht daher auch von den
Börsenplatzgebühren. So zahlt man zum
Beispiel beim Handel am Xetra-Markt andere
Börsenplatzgebühren, als wenn man
Wertpapiere im Parkett-Handel erwirbt oder
verkauft. Die Börsenplatzgebühren für den
Handel an ausländischen Börsen sind dann
natürlich in der Regel deutlich teurer als
beim Inlandshandel. Die Börsengebühren
selber sind für viele Anleger sehr
undurchsichtig und setzen sich aus
verschiedenen Komponenten zusammen. Als
Beispiel daher im folgenden eine
Aufschlüsselung der Börsengebühren im Falle
eines Aktientrades (DAX-Wert) im Bereich des
Xetra-Handels an der Deutschen Börse. Die
Börsengebühren werden hier in fünf
Komponenten eingeteilt, nämlich die
Tradinggebühr (Courtage), die
Regulierungsgebühr des Clearers, das CCP
Settlement Entgelt, die Kommunikationsgebühr
und das Schlussnotendatenträgerentgelt.
Die Tradinggebühr beträgt beim Handel am
Xetra-Markt 0,00657 Prozent des
Ordervolumens, mindestens aber 0,82 Euro und
höchstens 24,63 Euro. Die Regulierungsgebühr
des Clearers beträgt 0,49 Euro plus 0,0010
Prozent vom Ordervolumen, allerdings maximal
4,29 Euro. Bei der Kommunikationsgebühr wird
ein Festpreis von 0,09 Euro berechnet,
ebenso beim CCP Settlement Entgelt in Höhe
von 0,275 Euro und bei
Schlussnotendatenträgerentgelt mit 0,07
Euro. Was bedeuten diese Börsengebühren nun
für einen Kunden, der zu Beispiel Aktien mit
einem Ordervolumen von 3.000 Euro handeln
möchte? Rechnet man für dieses Volumen die
Gesamtgebühren der Börse aus, kommt man auf
einen Betrag von 1,775 Euro. Die Gebühren
beim Parketthandel sind in weiten Teilen
ähnlich, allerdings zahlt man mit 0,04
Prozent vom Ordervolumen eine deutlich
höhere Courtage und auch die Tradinggebühr
ist mit 0,045 Prozent deutlich höher als
beim Xetra-Handel. Für den Kunden bedeutet
dass, dass er bereits bei den Börsengebühren
bzw. Börsenplatzgebühren Kosten einsparen
kann, indem er sich für den Xetra-Handel
statt dem Parketthandel entscheidet, wenn
die Wahlmöglichkeit gegeben ist.