Inhaberaktien - Definition - Begriffserklärung
Bei den meiste in Deutschland gehandelten Aktien handelt es sich um so genannte Inhaberaktien. Diese können vom Inhaber, also dem Aktionär, auf einfach Weise übertragen werden, nämlich einfach durch Übergabe an den Käufer, also durch den Verkauf an der Börse zum Beispiel. Es besitzt also immer Derjenige alle sich aus der Aktie ergebende Rechte, der die Aktie in Händen hält. Im Gegensatz zu den Inhaberaktien stehen die Namensaktien, deren Übertragung nicht anonymisiert wie bei den Inhaberaktien vorgenommen werden kann.
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