Innerer Wert - Optionsscheine Definition
Der Optionsschein hat stets zwei Werte, aus denen sich dessen Gesamtwert bzw. Preis zusammensetzt. Auf der einen Seite ist das der so genannte Zeitwert, und auf der anderen Seite haben die Optionsscheine generell auch einen inneren Wert. Das Verhältnis dieser beiden Größen kann sich je nachdem verschieben, wie weit der Optionsschein im oder aus dem Geld ist bzw. sich vom Preis her ändert. Um den inneren Wert zu berechnen, muss man im Grunde (unter Einbezug des Bezugsverhältnisses) nur den Basispreis des Optionsscheins vom aktuellen Kurs des Basiswertes subtrahieren. Ein Optionsschein besitzt allerdings nur so lange einen inneren Wert, zumindest bei einem Call Optionsschein, solange der aktuelle Kurs des Basiswertes über dem Basispreis des Optionsscheins liegt. Ist dieses nicht der Fall, hat der Optionsschein höchstens noch einen Zeitwert, aber der innere Wert liegt bei Null.
An einem konkreten Beispiel erläutert bedeutet das Folgendes: Wenn der Call Optionsschein zum Beispiel das Recht verbriefen sollte, die Aktie X im Bezugsverhältnis 1:1 zu einem Kurs von 40 Euro erwerben zu können, der aktuelle Börsenkurs aber bei 45 Euro liegt, dann hat der Optionsschein einen inneren Wert von fünf, denn es ist durch Ausüben der Option möglich, den Basiswert um fünf Euro preiswerter zu bekommen, als wenn man diesen zum aktuellen Zeitpunkt über die Börse kaufen müsste. Bei einem Put Optionsschein ist der innere Wert dementsprechend nur dann vorhanden, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes unterhalb des im Optionsschein verbrieften Bezugskurs liegt. Ein Optionsschein kann generell also auch noch einen Wert haben, wenn kein innerer Wert mehr vorhanden ist. In diesem Fall ergibt sich der reine Zeitwert des Optionsscheins aus der "Hoffnung" heraus, dass der Optionsschein bis zum Ende der Laufzeit noch im Geld "landen" könnte.