Insider / Insidergeschäfte - Definition - Begriffserklärung
Ein
der Grundvoraussetzungen, um an der Börse erfolgreich mit Aktien handeln zu
können besteht darin, dass man viele Informationen über das betreffende
Unternehmen bzw. die Aktie hat, damit man möglichst gut einschätzen kann,
wie sich der Kurs in der Zukunft entwickeln könnte. So lange man diese
Informationen durch eigen Recherche oder durch die Nutzung von offiziellen
Quellen erhält, ist das auch völlig in Ordnung. Es gibt aber auch
Informationen, die der "breiten Öffentlichkeit" nicht oder noch nicht
bekannt sind, und die man selber nur erhalten hat, weil man zum Beispiel
eine Person kennt, die bei der AG beschäftigt ist und daher Kenntnis von
internen Informationen hat. In diesem Falle ist man ein so genannter
Insider, da man interne Informationen kennt, die außerhalb des jeweiligen
Unternehmens nicht bekannt sind. In erster Linie sind natürlich auch die
Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft Insider, weil diese hin und wieder über
Wissen verfügen, welches nur intern bekannt ist. Gehört man also zu dem
Bereich der Insider, so darf man dieses Wissen nicht dazu nutzen, um sich
durch den Verkauf oder den Kauf von Aktien einen Vorteil aus diesem Wissen
heraus zu verschaffen. Es würde sich dann um ein so genanntes
Insidergeschäft handeln, man macht sich damit sogar strafbar. Angenommen,
Sie arbeiten bei einer Fluggesellschaft und haben Informationen darüber,
dass die Gesellschaft in Kürze eine andere Fluggesellschaft übernehmen wird,
was aber in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt gegeben wurde. Auch wenn
man davon ausgehen kann, dass die Kurse der Aktie bei Veröffentlichung der
Meldung steigen werden, dürfen Sie dieses Wissen nicht benutzen, indem Sie
sich vorab schon einmal Aktien des Unternehmens kaufen, und später dann von
den steigenden Kursen profitieren.
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