Jahresabschluss - Definition - Begriffserklärung
Jedes
an der Börse notierte Unternehmen, also jede Aktiengesellschaft, ist
verpflichtet, einmal jährlich einen Jahresabschluss durchzuführen. Zudem
muss dieser anschließend auch veröffentlicht und den Aktionären zugänglich
gemacht werden, was meisten in Form des Geschäftsberichtes geschieht. Im
Rahmen des Jahresabschluss werden alle Einnahmen und Ausgaben des
Unternehmens gegenübergestellt, sowie die Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten in einer Summe aufgelistet. Das wichtigste Ergebnis des
Jahresabschluss ist, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt
hat, was sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) ergibt. Bei einer
Aktiengesellschaft ist es so, dass der Jahresabschluss, also die G+V und die
Bilanz, offiziell vom Vorstand aufgestellt wird und durch einen
Wirtschaftsprüfer, der vereidigt sein muss, auf Richtigkeit und
Ordnungsmäßigkeit hin überprüft wird.
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