Jahresabschluss - Definition - Begriffserklärung
Jedes an der Börse notierte Unternehmen, also jede Aktiengesellschaft, ist verpflichtet, einmal jährlich einen Jahresabschluss durchzuführen. Zudem muss dieser anschließend auch veröffentlicht und den Aktionären zugänglich gemacht werden, was meisten in Form des Geschäftsberichtes geschieht. Im Rahmen des Jahresabschluss werden alle Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens gegenübergestellt, sowie die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in einer Summe aufgelistet. Das wichtigste Ergebnis des Jahresabschluss ist, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat, was sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) ergibt. Bei einer Aktiengesellschaft ist es so, dass der Jahresabschluss, also die G+V und die Bilanz, offiziell vom Vorstand aufgestellt wird und durch einen Wirtschaftsprüfer, der vereidigt sein muss, auf Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit hin überprüft wird.
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