Kassakurs - Definition - Begriffserklärung
Der
Kassakurs stellt einen einheitlich festgestellten Kurs an der Börse von
Aktien dar und wird einmal am Tag vom offiziellen Kursmakler festgestellt
(amtlich ermittelter Kurs). Da nicht wenige Aktien nicht an einem
fortlaufenden Handel teilnehmen, wird hier nur einmal am Tag eben dieser
Kassakurs festgestellt. Aber auch für die anderen Aktien, die auch eine
variable Notierung haben, wird der Kassakurs ermittelt. Man bezeichnet den
Kassakurs auch als Einheitskurs und festgestellt wird der Kurs vor allen
Dingen deshalb, weil einige Aktien nicht zum variablen Handel zugelassen
sind und weil man eine bestimmte Stückzahl von Aktien handeln muss (zum
Beispiel 100), um am fortlaufenden Handel teilnehmen zu können. "Ungerade"
Stückzahlen, wie zum Beispiel 13 Aktien, werden daher in der Regel zum
Kassakurs gehandelt, der übrigens gegen Mittag festgestellt wird und in der
Regel auch den Kurs darstellt, zu dem der meiste Handel am jeweiligen Tag
bis zur Feststellung stattgefunden hat.
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