Kassakurs - Definition - Begriffserklärung
Der Kassakurs stellt einen einheitlich festgestellten Kurs an der Börse von Aktien dar und wird einmal am Tag vom offiziellen Kursmakler festgestellt (amtlich ermittelter Kurs). Da nicht wenige Aktien nicht an einem fortlaufenden Handel teilnehmen, wird hier nur einmal am Tag eben dieser Kassakurs festgestellt. Aber auch für die anderen Aktien, die auch eine variable Notierung haben, wird der Kassakurs ermittelt. Man bezeichnet den Kassakurs auch als Einheitskurs und festgestellt wird der Kurs vor allen Dingen deshalb, weil einige Aktien nicht zum variablen Handel zugelassen sind und weil man eine bestimmte Stückzahl von Aktien handeln muss (zum Beispiel 100), um am fortlaufenden Handel teilnehmen zu können. "Ungerade" Stückzahlen, wie zum Beispiel 13 Aktien, werden daher in der Regel zum Kassakurs gehandelt, der übrigens gegen Mittag festgestellt wird und in der Regel auch den Kurs darstellt, zu dem der meiste Handel am jeweiligen Tag bis zur Feststellung stattgefunden hat.
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