Knock-Out Optionsscheine
Zu den riskantesten Optionsscheinen zählen auf jeden Fall die so genannten Knock-Out Optionsscheine. Diese werden in der Fachsprache oftmals auch als WAVEs bezeichnet. Der Hauptunterschied zwischen dem "normalen" Optionsschein und einem Knock-Out Optionsschein liegt darin, dass der "normale" Optionsschein eigentlich fast immer bis zu Fälligkeit zumindest noch einen Zeitwert hat, selbst wenn der Optionsschein sich weit aus dem Geld befindet. Beim Knock-Out Optionsschein ist es hingegen so, dass dieser bereits nach einer geringen Zeit nach Emission schon wertlos sein kann. Knock-Out Optionsscheine sind stets mit einer bestimmten Schwelle in Form eines festgelegten Kurses des Basiswertes ausgestattet, die nicht unterschritten (Call) bzw. nicht überschritten (Put) werden darf. Geschieht dieses trotzdem, erfolgt der so genannte "Knock-Out" und der Optionsschein wird auf der Stelle und unwiderruflich wertlos. Dieses erhöhte Risiko eines Totalverlustes nimmt der spekulativ eingestellte Anleger deshalb in Kauf, weil er den Optionsschein zu einem geringeren Preis erwerben kann, als der Optionsschein vom rein rechnerischen Wert (bzw. inneren Wert) her eigentlich hat. Aus dieser Art von Disagio (Abschlag) ergibt sich, dass der Hebel bei Kurssteigerungen des Basiswertes größer wird, der Anleger also höhere Gewinne als bei "normalen" Optionsscheinen ohne Knock-Out Schwelle erzielen kann.
Ein Knock-Out Optionsschein kann beispielsweise so gestaltet sein, dass dieser die Telekom Aktie als Basiswert hat, die man zum Basispreis von 8 Euro beziehen kann. Neben dem üblichen Basispreis ist in den Optionsschein zudem noch die Knock-Out Schwelle festgelegt, die beispielsweise bei sechs Euro liegt. Sobald der Kurs der Telekom Aktie nun an der Börse unter einen Kurs von sechs Euro fällt, wird der Optionsschein sofort wertlos und der Anleger hat sein gesamten in den Optionsschein investiertes Kapital verloren. Es ist allerdings nicht so, dass der Kurs des Basiswertes zu jeder Zeit oder an jedem Ort der Welt (Börsen weltweit) unter diese Schwelle fallen kann und der Optionsschein dann wertlos wird. Falls der Kurs der Telekom Aktie also beispielsweise in den USA auf umgerechnet unter sechs Euro fällt, hat das keine Auswirkung auf den Optionsschein, solange der Kurs der Telekom Aktie an der Börse in Deutschland noch nicht unter diese Schwelle gefallen ist. So wird im vorliegenden Beispiel in den Optionsbedingungen zum Beispiel festgelegt, dass entscheidend für den Knock-Out nur der Kurs des Basiswertes an der Börse in Berlin zur offiziellen Handelszeit an der Berliner Börse am Parkett zwischen 9 und 17.30 Uhr entscheidend ist. Sollte der Kurs an der Börse Frankfurt oder an der Börse Berlin nach 17.30 Uhr unter die Schwelle von sechs Euro fallen, am nächsten Tag dann aber wieder oberhalb dieser Marke eröffnen, dann wäre der Optionsschein in diesem Fall noch nicht "ausgeknockt".