Leerverkauf - Definition - Begriffserklärung
Auch wenn es für viele Anleger sicherlich zunächst etwas seltsam klingen mag, aber bei einem so genannten Leerverkauf verkauft man Aktien, die man (noch) gar nicht besitzt. Es handelt sich dabei also um eine Art von Termingeschäft, da man die Aktien auf Termin verkauft. Der Leerverkauf wird in der Börsensprache in der Regel als Shortverkauf oder auch als "short gehen" bezeichnet. Wenn man sich dazu entscheidet, bestimmte Aktien leer zu verkaufen, dass tut man dieses, weil man von fallenden Aktienkursen ausgeht. Man hofft also, dass der Kurs der Aktie bis zu dem Datum, wann man sich spätestens mit den Aktien "eindecken", also diese kaufen muss, um die offene Position ausgleichen zu können, fällt. Dann kann man die Aktien zu einem günstigeren Kurs kaufen als man später aufgrund des Verkaufs als Erlös erhält.
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