Leerverkauf - Definition - Begriffserklärung
Auch
wenn es für viele Anleger sicherlich zunächst etwas seltsam klingen mag,
aber bei einem so genannten Leerverkauf verkauft man Aktien, die man (noch)
gar nicht besitzt. Es handelt sich dabei also um eine Art von
Termingeschäft, da man die Aktien auf Termin verkauft. Der Leerverkauf wird
in der Börsensprache in der Regel als Shortverkauf oder auch als "short
gehen" bezeichnet. Wenn man sich dazu entscheidet, bestimmte Aktien leer zu
verkaufen, dass tut man dieses, weil man von fallenden Aktienkursen ausgeht.
Man hofft also, dass der Kurs der Aktie bis zu dem Datum, wann man sich
spätestens mit den Aktien "eindecken", also diese kaufen muss, um die offene
Position ausgleichen zu können, fällt. Dann kann man die Aktien zu einem
günstigeren Kurs kaufen als man später aufgrund des Verkaufs als Erlös
erhält.
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