Minusankündigung - Definition - Begriffserklärung
Bei der Minusankündigung handelt es sich im Grunde um eine Art von Kurszusatz. Im Rahmen einer einfachen Minusankündigung gibt der Kursmakler den Hinweis, dass ein Wertpapier, eine Aktie oder eine Anleihe, einen recht starken Kursverlust verzeichnen wird. Bei Aktien bedeutet eine einfache Minusankündigung, dass die Aktie zwischen fünf und zehn Prozent fallen könnte, bei Anleihen zwischen einem und zwei Prozent. Noch "schlimmer" ist eine doppelte Minusankündigung, denn dann ist bei Aktien von einem Kursrückgang zwischen zehn und zwanzig Prozent auszugehen, bei den Anleihen von mehr als zwei Prozent. In beiden Fällen haben die jeweiligen Händler an der Börse, bereits bestehende Orders wieder zurück zu nehmen. Bei der dreifachen Minusankündigung rechnet der Kursmakler sogar bei Aktien mit einem Kursrückgang von über 20 Prozent.
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