Minusankündigung - Definition - Begriffserklärung
Bei
der Minusankündigung handelt es sich im Grunde um eine Art von Kurszusatz.
Im Rahmen einer einfachen Minusankündigung gibt der Kursmakler den Hinweis,
dass ein Wertpapier, eine Aktie oder eine Anleihe, einen recht starken
Kursverlust verzeichnen wird. Bei Aktien bedeutet eine einfache
Minusankündigung, dass die Aktie zwischen fünf und zehn Prozent fallen
könnte, bei Anleihen zwischen einem und zwei Prozent. Noch "schlimmer" ist
eine doppelte Minusankündigung, denn dann ist bei Aktien von einem
Kursrückgang zwischen zehn und zwanzig Prozent auszugehen, bei den Anleihen
von mehr als zwei Prozent. In beiden Fällen haben die jeweiligen Händler an
der Börse, bereits bestehende Orders wieder zurück zu nehmen. Bei der
dreifachen Minusankündigung rechnet der Kursmakler sogar bei Aktien mit
einem Kursrückgang von über 20 Prozent.
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