
Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen den
Optionsscheinen ist die Art der möglichen Ausübung der
Option. Man unterscheidet in diesem Bereich zwischen den
Optionsscheinen nach "amerikanischem Recht " und den
Optionsscheinen nach "europäischem Recht". Ist ein
Optionsschein nach amerikanischem Recht emittiert, bedeutet
das für die Praxis nichts anderes, als dass die im
Optionsschein verbriefte Option jederzeit während der
Laufzeit ausgeübt werden kann. Die weitaus größte Anzahl
aller am Kapitalmarkt angebotenen Optionsscheine ist mit
diesem amerikanischem Recht ausgestattet. Bei den
Optionsscheinen nach europäischem Recht ist es hingegen so,
dass die Option nur am Ende der Laufzeit ausgeübt werden
kann. Die Flexibilität des Inhabers des Optionsscheins ist
hier also deutlich eingeschränkt, weshalb diese Art der
Optionsscheine auch bei vielen Anlegern nicht sehr beliebt
sind und somit selten genutzt werden. Das Festlegen des
Zeitpunktes, wann eine Option ausgeübt werden darf und wann
nicht, hat allerdings nichts mit der Handelbarkeit des
Optionsscheins zu tun. Auch Optionsscheine nach europäischem
Recht, wo die Option also erst bei Fälligkeit ausgeübt
werden dürfte, sind natürlich dennoch täglich handelbar. Es
ist also nicht so, dass man als Inhaber diese Optionsscheine
auch erst man Fälligkeitstag verkaufen darf.
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