Was bedeutet "Optionsschein nach amerikanischem Recht"?
Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen den Optionsscheinen ist die Art der möglichen Ausübung der Option. Man unterscheidet in diesem Bereich zwischen den Optionsscheinen nach "amerikanischem Recht " und den Optionsscheinen nach "europäischem Recht". Ist ein Optionsschein nach amerikanischem Recht emittiert, bedeutet das für die Praxis nichts anderes, als dass die im Optionsschein verbriefte Option jederzeit während der Laufzeit ausgeübt werden kann. Die weitaus größte Anzahl aller am Kapitalmarkt angebotenen Optionsscheine ist mit diesem amerikanischem Recht ausgestattet. Bei den Optionsscheinen nach europäischem Recht ist es hingegen so, dass die Option nur am Ende der Laufzeit ausgeübt werden kann. Die Flexibilität des Inhabers des Optionsscheins ist hier also deutlich eingeschränkt, weshalb diese Art der Optionsscheine auch bei vielen Anlegern nicht sehr beliebt sind und somit selten genutzt werden. Das Festlegen des Zeitpunktes, wann eine Option ausgeübt werden darf und wann nicht, hat allerdings nichts mit der Handelbarkeit des Optionsscheins zu tun. Auch Optionsscheine nach europäischem Recht, wo die Option also erst bei Fälligkeit ausgeübt werden dürfte, sind natürlich dennoch täglich handelbar. Es ist also nicht so, dass man als Inhaber diese Optionsscheine auch erst man Fälligkeitstag verkaufen darf.