Kann ich meine Optionsscheine vor dem Ablaufdatum verkaufen?
Das Ablauf- bzw. Fälligkeitsdatum eines Optionsscheins hat im Grunde nichts damit zu tun, zu welchem Zeitpunkt man die Option ausüben oder den Optionsschein wieder verkaufen kann. Das Fälligkeitsdatum stellt lediglich den letzten Termin dar, wann man die Option ausüben darf. Der letztmögliche Verkaufszeitpunkt liegt in der Regel ein paar Tage davor, weil später der Optionsschein an der Börse nicht mehr handelbar ist. Unabhängig vom Ablaufdatum ist für die Ausübung der Option und deren Zeitpunkt nur maßgeblich, ob es sich beim Optionsschein um einen Optionsschein nach amerikanischem oder nach europäischem Recht handelt. Beim amerikanischen Recht ist es so, dass die Option jederzeit ausgeübt werden kann, nach europäischem Recht hingegen nur am Fälligkeitstag des Optionsscheins. Der mögliche Zeitpunkt der Ausübung der Option hat jedoch wiederum mit dem möglichen Verkaufszeitpunkt nichts zu tun. An der Börse verkaufen kann man den Optionsschein jederzeit, wenn ein Handel zustande kommen kann, also natürlich auch jederzeit vor dem eigentlichen Ablaufdatum des Optionsscheins. Neben der Handelbarkeit an der Börse werden sehr viele Optionsscheine zudem zwischen den Banken noch im Rahmen des so genannten OTC (Over the Counter Trade) gehandelt. Es handelt sich dabei um einen außerbörslichen Handel zwischen den Banken, sodass die Optionsscheine direkt den Besitzer wechseln, ohne dass die Börse "eingeschaltet" wird.