
Das Ablauf- bzw. Fälligkeitsdatum eines Optionsscheins hat
im Grunde nichts damit zu tun, zu welchem Zeitpunkt man die
Option ausüben oder den Optionsschein wieder verkaufen kann.
Das Fälligkeitsdatum stellt lediglich den letzten Termin
dar, wann man die Option ausüben darf. Der letztmögliche
Verkaufszeitpunkt liegt in der Regel ein paar Tage davor,
weil später der Optionsschein an der Börse nicht mehr
handelbar ist. Unabhängig vom Ablaufdatum ist für die
Ausübung der Option und deren Zeitpunkt nur maßgeblich, ob
es sich beim Optionsschein um einen Optionsschein nach
amerikanischem oder nach europäischem Recht handelt. Beim
amerikanischen Recht ist es so, dass die Option jederzeit
ausgeübt werden kann, nach europäischem Recht hingegen nur
am Fälligkeitstag des Optionsscheins. Der mögliche Zeitpunkt
der Ausübung der Option hat jedoch wiederum mit dem
möglichen Verkaufszeitpunkt nichts zu tun. An der Börse
verkaufen kann man den Optionsschein jederzeit, wenn ein
Handel zustande kommen kann, also natürlich auch jederzeit
vor dem eigentlichen Ablaufdatum des Optionsscheins. Neben
der Handelbarkeit an der Börse werden sehr viele
Optionsscheine zudem zwischen den Banken noch im Rahmen des
so genannten OTC (Over the Counter Trade) gehandelt. Es
handelt sich dabei um einen außerbörslichen Handel zwischen
den Banken, sodass die Optionsscheine direkt den Besitzer
wechseln, ohne dass die Börse "eingeschaltet" wird.
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