Optionsscheine - Definition - Begriffserklärung
Die
Optionsscheine sind vom Ursprung her ein Teil der Optionsanleihe und stellen
dort ein Recht auf den Bezug von Aktien dar. Mittlerweile werden die
Optionsscheine vorwiegend eigenständig gehandelt und fallen in den Bereich
der Derivate, und gehören somit zu den spekulativen Geldanlagen. Durch den
Erwerb eines Optionsscheines erwirbt man als Käufer das Recht, im
Optionsschein genannte Aktien zu einem festgeschriebenen Preis zu kaufen
oder zu verkaufen. Aufgrund dieses Wahlrechts unterteilt man die
Optionsscheine auch in Call- oder Put-Optionen. Beim Call-Optionsschein hat
man das Recht, die genannten Aktien zu kaufen, bei einem Put-Optionsschein
darf man die Aktien zu einem festen Kurs verkaufen. Wer sich also für den
Erwerb eines Calls entscheidet, setzt auf steigende Kurse der Aktien,
während man beim Kauf eines Puts auf fallende Kurse hofft. Zudem weisen
Optionsscheine einen so genannten Hebel auf, das bedeutet, steigt die Aktie
im Kurs zum Beispiel um zwei Prozent, steigt der Preis und rechnerische
Werte des Optionsscheins zum Beispiel um acht Prozent, was einen Hebel von
vier bedeuten würde. Da Optionsscheine stets eine begrenzte Laufzeit haben,
ist neben den hohen Gewinnen aber auch ein Totalverlust für den Kunden
möglich.
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