Optionsscheine - Definition - Begriffserklärung
Die Optionsscheine sind vom Ursprung her ein Teil der Optionsanleihe und stellen dort ein Recht auf den Bezug von Aktien dar. Mittlerweile werden die Optionsscheine vorwiegend eigenständig gehandelt und fallen in den Bereich der Derivate, und gehören somit zu den spekulativen Geldanlagen. Durch den Erwerb eines Optionsscheines erwirbt man als Käufer das Recht, im Optionsschein genannte Aktien zu einem festgeschriebenen Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Aufgrund dieses Wahlrechts unterteilt man die Optionsscheine auch in Call- oder Put-Optionen. Beim Call-Optionsschein hat man das Recht, die genannten Aktien zu kaufen, bei einem Put-Optionsschein darf man die Aktien zu einem festen Kurs verkaufen. Wer sich also für den Erwerb eines Calls entscheidet, setzt auf steigende Kurse der Aktien, während man beim Kauf eines Puts auf fallende Kurse hofft. Zudem weisen Optionsscheine einen so genannten Hebel auf, das bedeutet, steigt die Aktie im Kurs zum Beispiel um zwei Prozent, steigt der Preis und rechnerische Werte des Optionsscheins zum Beispiel um acht Prozent, was einen Hebel von vier bedeuten würde. Da Optionsscheine stets eine begrenzte Laufzeit haben, ist neben den hohen Gewinnen aber auch ein Totalverlust für den Kunden möglich.
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