Optionsscheine handeln
Der Handel mit den Optionsscheinen findet an der Börse statt und unterscheidet sich im Grunde kaum vom Handel mit Aktien. Für den Anleger gibt es zumindest insoweit keine Unterschiede, als das dieser einen "ganz normalen" Wertpapierkauf- oder Verkaufsauftrag erteilen muss, um Optionsscheine handeln zu können. Der Auftrag wird im Folgenden von der Bank oder auch vom Broker an die Börse und somit an die entsprechenden Handelssysteme weitergeleitet und im Zuge von Angebot und Nachfrage wird der Optionsschein gehandelt, wenn sich ein passender Gegenpart findet. Oftmals kaufen und verkaufen die Emittenten der Optionsscheine diese auch direkt, was einen Unterschied zum Handel mit Aktien darstellt. Dieses geschieht in erster Linie, um den Markt liquide zu halten, also eine jederzeitige Handelbarkeit des Optionsscheins zu erreichen. Denn für einen Optionsschein, der in der Praxis kaum gehandelt werden kann, interessiert sich kaum ein Anleger, weil einfach das Risiko zu groß ist, dass man den Optionsschein später "nicht mehr los" werden kann. Neben dem börslichen Handel werden die Optionsscheine inzwischen auch sehr häufig außerbörslich gehandelt, was man auch als OTC bezeichnet (Over The Counter Trade). Hier bleibt die Börse im Grunde außen vor und der Handel findet direkt unter den Banken statt. Der Vorteil des OTC-Handels besteht für den Anleger vor allen Dingen darin, dass man fast immer geringere Gebühren zahlen muss, als wenn man über die Börse handeln lässt.
Damit man überhaupt Optionsscheine handeln kann, muss man von der jeweiligen Bank zuvor in die entsprechende Risikoklasse eingestuft werden. In der Praxis verlangen die meisten Banken, zumindest die Filialbanken die Unterschrift unter einer so genannten Termingeschäftsfähigkeits-Erklärung. Diese beinhaltet vor allen Dingen, dass der Kunde über die Risiken des Terminhandels und des Handels mit Optionsscheinen informiert wurde und sich dessen bewusst ist, dass er sein gesamtes Kapital auch verlieren kann. Nur wer diese Erklärung unterschreibt, darf dann auch mit spekulativen Papiere aus dem Bereich der Derivate, also mit Optionen oder Futures, handeln. Bei den Direktbanken und Online Brokern sind die Bestimmung in aller Regel nicht so "streng", hier wird die Unterschrift unter die Termingeschäftsfähigkeits-Erklärung in der Regel dadurch ersetzt, dass man im Rahmen eines Fragebogens selber angibt, dass man auch risikoreiche Finanzprodukte wie eben die Optionsscheine nutzen möchte.