Stammaktien und Vorzugsaktien
Aktie ist nicht gleich Aktie, sondern man unterscheidet grundsätzlich verschiedene Arten von Aktien. Zum einen kann man die Aktien nach der Art des verbrieften Rechts in Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden, zum anderen ist aber auch eine Unterteilung nach der Übertragbarkeit in Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien möglich. Nach der Art des verbriefen Rechts unterscheiden man Stammaktien und Vorzugsaktien, wobei die Stammaktien die „übliche“ Form von Aktien darstellen. Mit dem Erwerb der Stammaktien erhält der Aktieninhaber, auch als Aktionär bezeichnet, eine Reihe von Rechten. So verbriefen die Stammaktien zum Beispiel das Recht auf eine Teilnehme an der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft und zudem darf der Aktionär dort auch seine Stimmrecht ausüben. Jede Aktie verbrieft dabei ein Stimmrecht, welches der Inhaber entweder selber wahrnehmen kann oder dieses auch im Rahmen einer Stimmrechts-Vollmacht an seine Bank übertragen kann. Ein weiteres Recht, welches dem Aktionär in Form der Stammaktien verbrieft wird, ist der Erhalt einer Dividende, falls auf der jährlichen HV die Auszahlung einer Dividende an die Aktionäre beschlossen wird.
Im Gegensatz zu den Stammaktien, welche die oben genannten Rechte
verbriefen, schließen die Vorzugsaktien in der Regel die Stimmrechte des
Aktionärs aus. Man darf also auf der Hauptversammlung kein Stimmrecht
ausüben, auch wenn man mit der Aktien am Grundkapital der Aktiengesellschaft
beteiligt ist. Damit dieser Nachteil gegenüber den Stammaktien wieder
ausgeglichen wird, verbriefen die Vorzugsaktien allerdings in der Regel
einen Anspruch auf eine gesonderte (höhere) Dividendenzahlung. Für Anleger,
die ohnehin nicht vor haben, auf der HV ihr Stimmrecht zu nutzen, stellen
die Vorzugsaktien von der Dividendenausschüttung her betrachtet also eine
sehr interessante Alternative zu den Stammaktien dar.