Tafelgeschäft - Definition - Begriffserklärung
Die
so genannten Tafelgeschäfte haben in der heutigen Zeit mehr und mehr an
Bedeutung verloren. Mit Tafelgeschäft ist gemeint, dass man Wertpapiere
nicht über die Verbuchung auf dem Wertpapierdepot kauft oder verkauft,
sondern die Wertpapiere als effektive Stücke über den Bankschalter bekommt
oder einliefern kann. Der Nachteil an einem Tafelgeschäft besteht darin,
dass der Kunde sich in der Folgezeit selber sowohl um die Verwahrung, als
auch um die Verwaltung der Wertpapiere kümmern muss. Dazu gehört bei Aktien
das Einreichen von Dividendenscheinen zum Erhalt der Dividende und bei
Anleihen das Einreichen der Zinsscheine. Nicht selten werden Tafelgeschäfte
zur Hinterziehung von Steuern vorgenommen, weil der Käufer der Wertpapiere
oftmals anonym bleiben kann.
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