Tafelgeschäft - Definition - Begriffserklärung
Die so genannten Tafelgeschäfte haben in der heutigen Zeit mehr und mehr an Bedeutung verloren. Mit Tafelgeschäft ist gemeint, dass man Wertpapiere nicht über die Verbuchung auf dem Wertpapierdepot kauft oder verkauft, sondern die Wertpapiere als effektive Stücke über den Bankschalter bekommt oder einliefern kann. Der Nachteil an einem Tafelgeschäft besteht darin, dass der Kunde sich in der Folgezeit selber sowohl um die Verwahrung, als auch um die Verwaltung der Wertpapiere kümmern muss. Dazu gehört bei Aktien das Einreichen von Dividendenscheinen zum Erhalt der Dividende und bei Anleihen das Einreichen der Zinsscheine. Nicht selten werden Tafelgeschäfte zur Hinterziehung von Steuern vorgenommen, weil der Käufer der Wertpapiere oftmals anonym bleiben kann.
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