Vorzugsaktie - Definition - Begriffserklärung
Bezüglich der Rechte, die in Form der Aktien verbrieft werden, kann man die Aktien in Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden. Bei der Stammaktie handelt es sich um die "normale" Aktienform, da der Kunde ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung erhält und das Recht auf den Erhalt der Dividende. Wie man schon am Namen vermuten kann, erhält man bei der Vorzugsaktie einen oder mehrere Vorzüge gegenüber dem Besitz von Stammaktien. Diese Vorzüge bestehen in erster Linie durch den Erhalt einer höheren Dividende. Allerdings haben die Vorzugsaktien neben dem Vorzug auch oftmals einen Nachteil, da sie kein Stimmrecht im Rahmen der Hauptversammlung verbriefen.
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