Vorzugsaktie - Definition - Begriffserklärung
Bezüglich
der Rechte, die in Form der Aktien verbrieft werden, kann man die Aktien in
Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden. Bei der Stammaktie handelt es
sich um die "normale" Aktienform, da der Kunde ein Stimmrecht auf der
Hauptversammlung erhält und das Recht auf den Erhalt der Dividende. Wie man
schon am Namen vermuten kann, erhält man bei der Vorzugsaktie einen oder
mehrere Vorzüge gegenüber dem Besitz von Stammaktien. Diese Vorzüge bestehen
in erster Linie durch den Erhalt einer höheren Dividende. Allerdings haben
die Vorzugsaktien neben dem Vorzug auch oftmals einen Nachteil, da sie kein
Stimmrecht im Rahmen der Hauptversammlung verbriefen.
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