Zeichnung - Definition - Begriffserklärung
Eine Zeichnung steht in Zusammenhang mit der Neuemission von Wertpapieren. Bevor die neu emittierten Aktien oder Anleihen an der Börse notiert werden, gibt die Gesellschaft des interessierten Anleger in der Regel die Möglichkeit, sich schon vor der Börseneinführung diese Wertpapiere zu sichern. Die Zusage des Anlegers, dass er gerne vorab diese neu emittierten Wertpapiere erwerben möchte, wird als Zeichnung bezeichnet. Im Rahmen des Angebotes zu Zeichnung (Bestellung) der Wertpapiere muss der Anleger angeben, welche Stückzahl er gerne zeichnen möchte und eventuell auch, zu welchem maximalen Preis er bereits ist, die Wertpapiere zu zeichnen. Oftmals ist es so, dass nicht jeder Anleger die gewünschte Anzahl an Wertpapieren erhält, die gezeichnet wurden. In diesem Falle spricht man auch von einer Überzeichnung. Oftmals wird dann anhand eines Losverfahrens festgelegt, welcher Zeichner wie viele Wertpapier erhält.
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