Zeichnung - Definition - Begriffserklärung
Eine
Zeichnung steht in Zusammenhang mit der Neuemission von Wertpapieren. Bevor
die neu emittierten Aktien oder Anleihen an der Börse notiert werden, gibt
die Gesellschaft des interessierten Anleger in der Regel die Möglichkeit,
sich schon vor der Börseneinführung diese Wertpapiere zu sichern. Die Zusage
des Anlegers, dass er gerne vorab diese neu emittierten Wertpapiere erwerben
möchte, wird als Zeichnung bezeichnet. Im Rahmen des Angebotes zu Zeichnung
(Bestellung) der Wertpapiere muss der Anleger angeben, welche Stückzahl er
gerne zeichnen möchte und eventuell auch, zu welchem maximalen Preis er
bereits ist, die Wertpapiere zu zeichnen. Oftmals ist es so, dass nicht
jeder Anleger die gewünschte Anzahl an Wertpapieren erhält, die gezeichnet
wurden. In diesem Falle spricht man auch von einer Überzeichnung. Oftmals
wird dann anhand eines Losverfahrens festgelegt, welcher Zeichner wie viele
Wertpapier erhält.
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