
Bei den Nullkuponanleihen handelt es sich um Rentenpapiere,
die im Gegensatz zu fast allen anderen Anleihearten keine
Verzinsung beinhalten. Statt der sonst üblichen Zinsen
erhält der Anleger die Anleihe zu einem Kurs von deutlich
unter 100 Prozent, also mit einem Disagio. Die Differenz
zwischen dem gezahlten Kurswert und der letztendlich
erfolgenden Rückzahlung der Anleihe zu 100 Prozent stellt
dann für den Kunden den Ertrag dar. Nullkuponanleihen werden
auch als Zerobonds bezeichnet und waren für viele Anleger
aus steuerlichen Gründen vor Einführung der Abgeltungssteuer
im Jahre 2009 sehr attraktive Anleihen. Da die Rendite der
Anleihe nur aus dem Kursgewinn besteht und nicht aus Zinsen,
und man Kursgewinne bis zu letzten Jahr (2008) ab einer
Haltedauer von über einem Jahr nicht im Rahmen der
Spekulationssteuer versteuern musste, galten die
Nullkuponanleihen auch als Steuersparmodell, weil die
Erträge aus der Anleihe quasi komplett steuerfrei waren.
Diesen Vorteil gibt es seit dem 1. Januar 2009 allerdings
nicht mehr, da nun im Rahmen der Abgeltungssteuer auch
Kursgewinne voll versteuert werden müssen. Von der
Funktionsweise her ist die Nullkuponanleihe also so
gestaltet, dass man zum Beispiel eine Anleihen im
Nominalwert von 5.000 Euro (Kurs 100 Prozent) bei einer
Laufzeit der Anleihe von fünf Jahren zum Kurs von 80 Prozent
erwerben kann. Man zahlt also nur 4.000 Euro an den
Emittenten, erhält jedoch eine Anleihe im Wert von 5.000
Euro, die dann bei Fälligkeit auch zum Kurs von 100 Prozent
zurück gezahlt wird. Die Rendite beträgt in diesem Fall also
vier Prozent pro Jahr, heutzutage wohlgemerkt vor Steuern.
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