Ausgabeaufschlag bei Fonds

Börse

Im Bereich der Investmentfonds unterscheidet man die Fonds unter anderem danach, ob es sich um so genannte Classic- oder Tradingfonds handelt. Während bei Tradingfonds als laufende Gebühr für den Anleger eine jährlich anfallende Vertriebsprovision berechnet wird, fällt bei den Classicfonds ein einmalig zu zahlender Ausgabeaufschlag als Gebühr an. Was genau ist der Ausgabeaufschlag? Ein Fonds ermittelt für den einzelnen Fondsanteil täglich einen rechnerischen Wert. Dabei wird stets der Rücknahmepreis ermittelt, also der Preis, zu dem die Fondsgesellschaft ihre Fondsanteile wieder zurück nimmt. Bei manchen Fonds ist es nun so, dass auf diesen Rücknahmepreis noch ein Aufschlag berechnet wird, der als Ausgabeaufschlag bezeichnet wird. Hier besteht also eine Differenz vom Preis her zwischen An- und Verkauf der Fondsanteile. Der Anleger muss bei solchen Fonds also beim Erwerb der Anteile also den Ausgabepreis zahlen, der durch den Ausgabeaufschlag über dem Rücknahmepreis liegt. Die Höhe des Ausgabeaufschlages wird von jeder Fondsgesellschaft und für jeden Fonds individuell festgelegt und kann zwischen einem Prozent bis hin zu einem Ausgabeaufschlag von 5,26 Prozent schwanken.

Der Ausgabeaufschlag ist in der Hinsicht jedoch keine Extra-Gebühr, die nur bei manchen Fonds anfällt, sondern nur eine Art der Gebührenberechnung. Vom Grundsatz her stellt der Ausgabeaufschlag die Vertriebsprovision des Fonds dar. Diese wird nur nicht wie bei den Trading-Fonds jährlich berechnet, sondern bei den Classic-Fonds einmalig in Form dieses Ausgabeaufschlages in Rechnung gestellt. Aus diesem Grunde ist es für den Anleger nun entscheidend, wie lange er in den jeweiligen Fonds investieren möchte um herauszufinden, ob nun ein Fonds von den Gebühren her günstiger ist, der eine jährliche Vertriebsprovision berechnet oder alternativ einmalig einen Ausgabeaufschlag. Im Allgemeinen sind Classic-Fonds mit Ausgabeaufschlag für langfristiger orientierte Anleger die günstigere Alternative, während man im kurz- und mittelfristigen Anlagebereich eher die Variante der jährlich zu zahlenden Vertriebsprovision wählen sollte.

Den Unterschied kann man sehr gut an einem kurzen Beispiel verdeutlichen. Sie haben sich als Anlagealternative für zwei Fonds entschieden. Bei dem einen Fonds müssen Sie einen einmaligen Ausgabeaufschlag von 4,25 Prozent zahlen, bei dem anderen Fonds eine jährliche Vertriebsprovision von 0,75 Prozent. Geplant ist eine Anlagedauer von fünf Jahren, die Frage ist nun, welche Alternative von den Kosten her günstiger ist. Rechnet man nun den Ausgabeaufschlag von 4,25 Prozent auf eine Laufzeit von fünf Jahren um, würde das einer jährlichen Vertriebsprovision von 0,85 Prozent gleichkommen. In dem Fall wäre also die Variante mit der jährlichen Vertriebsprovision von 0,75 Prozent günstiger. Legt man sein Kapital jedoch nur ein Jahr länger, also sechs Jahre an, würde man bei der Umrechnung der Ausgabeaufschlages nur eine jährliche Provision von 0,71 Prozent zahlen. In diesem Fall wäre also der Fonds mit Ausgabeaufschlag günstiger.

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