Was ist bei einem Garantiefonds gesichert?
Was genau bei einem Garantiefonds gesichert ist, hängt davon ab, ob der Garantiefonds auch riesterfähig sein möchte oder nicht. Generell ist bei jedem Garantiefonds gesichert, dass der Kunde beim Verkauf der im Bestand befindlichen Fondsanteile mindestens den Wert zurückerhält, den er bisher in den Kauf der Fondsanteile investiert hat. Das bedeutet konkret, wer bisher über die Jahre hinweg für 10.000 Euro Fondsanteile des Fonds X gekauft hat, der erhält beim Garantiefonds auch mindestens diese 10.000 Euro bei Verkauf der Anteile zurück. Dabei ist jedoch aus Sicht des Anlegers zu beachten, dass diese Garantie natürlich nicht für jeden Zeitpunkt ab Erwerb der Anteile gilt, zwischenzeitliche Verluste sind also durchaus möglich.
Daher wird auch bei den Garantiefonds eine bestimmte Haltedauer bzw. eine Vertragslaufzeit vereinbart, und nur zum festgelegten Termin hin besteht die Kapitalgarantie. Es gibt zudem bei den Garantiefonds insoweit noch Unterschiede, dass nicht immer einhundert Prozent des Kapital garantiert wird, sondern manche Garantiefonds garantieren auch nur 90 Prozent des eingezahlten Kapitals. Soll es sich beim Garantiefonds um einen so genannten riesterfähigen Fonds handeln, dann muss jedoch nicht nur das vom Anleger eingezahlte Kapital zu einhundert Prozent sicher sein (garantiert werden), sondern die Rückzahlungsgarantie erstreckt sich zudem in voller Höhe aus die erhaltenen Riester-Zulagen.
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