Gesetzliche Vorgaben von Fonds
Die Anlage in Fonds ist für den Kunden nicht kostenlos, sondern fast immer fallen Gebühren an, die man in verschiedene Arten unterteilen kann. Ein guter Anhaltspunkt für den Anleger dafür, wie hoch die Gebühren eines jeweiligen Fonds sind, gibt die so genannte TER (Total Expense Ratio). Es handelt sich bei dieser Gesamtkostenquote um eine Kennzahl die angibt, wie hoch die gesamten Gebühren jährlich sind, die in Zusammenhang mit dem jeweiligen Fonds für den Anteilsinhaber anfallen. Dabei enthält die Total Expense Ration ganz unterschiedliche Arten von möglichen Gebühren, wie zum Beispiel die Verwaltungsgebühren der Fondsgesellschaft (Betriebskosten oder Kosten für das Management des Fonds) oder auch Depotbankgebühren. Nicht enthalten sind in der TER allerdings Kosten in Form eines Ausgabeaufschlages, diese müssen vom Anleger separat betrachtet werden.
Beim Ausgabeaufschlag sind wir dann auch direkt bei einer weiteren Art von Gebühr im Fondsbereich, einer so genannten indirekten Gebühr. Diese wird in eben der Form erhoben, dass man Fondsanteile teurer erwirbt, als man den gleichen Anteil verkaufen kann. Die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis wird dann als Ausgabeaufschlag bezeichnet und kann bis zu 5,26 Prozent betragen. Weitere Gebühren die beim Fonds fast immer anfallen, sind die Managementgebühren, welche je nach Art des Fonds ein nicht unerhebliches Ausmaß annehmen können. Die Gebühren werden für die Arbeit des Fondsmanagers erhoben und sind bei klassischen Investmentfonds natürlich deutlich höher als bei ETFs. Auch die Depotbankgebühren, welche die Fondsgesellschaft an die verwaltende Depotbank zahlen muss, werden in Form der laufenden Vertriebsgebühren von der Fondsgesellschaft oftmals an den Anleger weiter gegeben.
Wichtiges zu Fonds:
Vor- und
Nachteile von Fonds
Vergleich von Fonds und ETFs
Gebühren bei Fonds
Gesetzliche
Vorgaben von Fonds
Steuerliche Aspekte von
Fonds
Vertriebswege von Fonds
Kostenunterschiede:
Fondskauf über Broker und örtliche Bank