Sind Gewinne aus Fonds zu versteuern?
Bis zum 31.12.2008 waren bestimmte Gewinne, die man durch die Anlage in Investmentfonds erzielt hat, noch steuerfrei. Dieses galt für die Kursgewinne, also der Differenz zwischen dem Preis des Fondsanteils beim Erwerb und beim Verkauf der Fondsanteile. Diese Kursgewinne war dann komplett steuerfrei, wenn mindestens ein Jahr zwischen An- und Verkauf lag. Gewinne in Form von Ertragsausschüttungen (Zins- und Dividendenanteile) waren hingegen steuerpflichtig im Rahmen der Kapitalertragssteuer. Seit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 sind allerdings nun alle Gewinne, die man aufgrund der Anlage in Investmentfonds erzielt, steuerpflichtig.
Dieses gilt auch für die bisher unter Bedingungen steuerfreien Kursgewinne, denn auch diese müssen nun unabhängig von der Haltedauer voll versteuert werden, und zwar zum Steuersatz der Abgeltungssteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag). Diese Änderung in der Besteuerung hat zur Folge, dass ein bisher großer Vorteil der Anlage in Fonds, nämlich eben die Steuerfreiheit bezüglich der Kursgewinne, nun weggefallen ist. Als Fazit kann man also festhalten, dass alle Gewinne aus Fonds seit 2009 auf jeden Fall zu versteuern sind.
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