Was passiert im Insolvenzfalle einer Fondsgesellschaft mit dem Fonds?
Beim Investment in Fonds handelt es sich um eine der ganz wenigen Anlageformen, wo für den Anleger kein Emittentenrisiko besteht. Die vom Anleger erworbenen Anteile werden stets als Sondervermögen getrennt von dem Vermögen des Fonds verwahrt. Was passiert nun im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft mit den Fondsanteilen? Im Grunde „gar nichts“, die Fondsanteile werden ordnungsgemäß an den Anleger zurück gezahlt bzw. er erhält den aktuellen Gegenwert der Fondsanteile ausbezahlt.
Somit muss man als Anleger nicht befürchten, dass das angelegte Kapital bei Insolvenz der Fondsgesellschaft verloren ist, wie es bei sehr vielen anderen Formen von Geldanlage der Fall sein würde. Diese Trennung zwischen Vermögen der Fondsanleger und der Fondsgesellschaft ist übrigens eine gesetzliche Vorschrift für die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird zum einen streng von den Aufsichtsbehörden überwacht und zum anderen bei Missachtung mit hohen Geldstrafen und im Extremfall auch mit dem Entzug der Zulassung für die Fondsgesellschaft geahndet.
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