Wandelanleihen
Die Wandelanleihe kann man sich als eine Mischung zwischen einem Rentenpapier und einer Aktie vorstellen. Der Anleger hat die Möglichkeit, sich zwischen dem "Erhalt" der Anleihe und einer garantierten Verzinsung oder dem Tausch der Anleihe in Aktien zu entscheiden. Es handelt sich dabei um ein Wandelrecht und keine Pflicht, der Anleger kann die Wandelanleihe also auch bis zur Fälligkeit als ganz normales festverzinsliches Wertpapier nutzen. Die Aktien, in die man wandeln kann, sind natürlich in den Bedingungen zur Wandelanleihe namentlich genannt. Oftmals geben Unternehmen die Wandelanleihen aus und geben dem Anleger die Möglichkeit, durch Wandlung die eigenen Aktien (des Unternehmens) zu beziehen. Eine Wandelanleihe hat stets ein bestimmtes Wandelverhältnis, denn es muss natürlich festgelegt werden, wie viele Aktien man für die Wandelanleihe erhalten kann. Ein solches Wandelverhältnis kann zum Beispiel dann so aussehen, dass festgelegt wird, dass man für einen Nominalbetrag der Wandelanleihen von 100 Euro eine Aktie erhalten kann, das Verhältnis wäre dann in diesem Fall 100:1. Nach der Wandlung erhält der Anleger dann die entsprechenden Aktien und wird zum Aktionär, aus der vorherigen Anleihe heraus gibt es dann keine Rechte seitens des Anlegers mehr. Wandelanleihen eignen sich also vor allen Dingen für Anleger, die sich zunächst einmal noch nicht zwischen der Anlage in Aktien oder in Rentenwerte entscheiden möchten, denn mit der Wandelanleihe haben sie noch beide Alternativen zur Verfügung.
Alle Anleihearten im Überblick:
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