Besteuerung von ETFs

Börse

Bei den ETFs (Exchange Traded Funds) handelt es sich generell um Investmentfonds, die sich von den klassischen Investmentfonds vor allen Dingen darin unterscheiden, dass die passiv gemanagt sind und an der Börse gehandelt werden. Für die steuerliche Behandlung ist dieses allerdings völlig unerheblich. So müssen spätestens seit der Abgeltungssteuer aus diesem Jahre (2009) seitens des Anlegers alle Erträge versteuert werden, die man durch das Investment in ETFs erzielt. Das gilt sowohl für ausgeschüttete Erträge, also auch für Erträge, die wieder angelegt werden, denn diese werden quasi als fiktiv ausgeschüttet behandelt. Insofern müssen im Rahmen des Investments in ETFs Zinserträge (Anteile an den Zinsen), Anteile an Dividenden und natürlich auch die Kursgewinne versteuert werden, die der Anleger durch den Anstieg des Preises der Fondsanteile im Laufe der Zeit erzielen kann. Versteuert werden alle Erträge mit dem Steuersatz der Abgeltungssteuer, also mit 25 Prozent.

 

Wichtiges zu ETFs:
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Einmalanlage in Fonds  Gewinn und Verlust mit ETFs  ETF Short (auf fallende Kurse wetten)
Beispiel ETF vs. Fonds auf Sicht von fünf Jahren  Besteuerung von ETFs  Tracking-Error bei ETFs


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